Untersuchungsstellen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ist Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
In mehreren abfallrechtlichen Verordnungen ist festgelegt, dass bestimmte Untersuchungen, darunter insbesondere solche zur chemischen Zusammensetzung von Abfällen, von dafür notifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Untersuchungen nach der
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
- Bioabfallverordnung (BioAbfV),
- Altölverordnung (AltölV) sowie
- Altholzverordnung (AltholzV)
dürfen nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde notifiziert worden sind.
Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem „Fachmodul Abfall“ vollständig erfüllt.
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 2 Nr. 12, 14, 15 u. 16 der Verordnung über die Zuständigkeit der Abfallbehörden (Abfall-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - AbfZustVO M-V), das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern die zuständige Behörde zur Durchführung von Notifizierungen im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich.
Der Antrag auf Notifizierung als Untersuchungsstelle kann hier heruntergeladen werden.
Die Kosten der Verfahrensdurchführung sind durch den Antragsteller zu tragen.
Die Höhe der Gebühren stellt auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand ab und wird auf der Grundlage der Stunden- bzw. Kostensätze der Abfallkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (AbfKostVO M-V) ermittelt.
Die Bekanntgabe der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt ausschließlich im Recherche System für Messstellen und Sachverständige ReSyMeSa.
Das Verzeichnis der bekannt gegebenen Untersuchungsstellen aller Bundesländer steht unter folgender Webadresse zur Verfügung: