Grundlagen der Abfallentsorgung
Abfälle fallen in Haushaltungen, in Produktionsbetrieben, bei Dienstleistern oder bei Umweltschutzmaßnahmen an. Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Sie sind einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, nicht verwertbare Abfälle sind zu beseitigen.
Vorrangiges Ziel der Abfallpolitik ist es Abfälle zu vermeiden und mittels Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlagen des Abfallrechts sind die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2008/98/EG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie dessen untergesetzliches Regelwerk.
Abfälle werden anhand ihrer Herkunft und ihrer wesentlichen Inhalts- und Schadstoffe vom Abfallerzeuger nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) zugeordnet. Die Zuordnung zu einer gefährlichen/nicht gefährlichen Abfallart ist maßgebend für den Entsorgungsweg und die Überwachung der Abfallentsorgung.
Für spezifische Abfälle ist die schadlose Verwertung z. B. in der Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Gewerbeabfallverordnung und Klärschlammverordnung geregelt. Für die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung auf einer Deponie sind die Vorgaben der Deponieverordnung einzuhalten. Abfallerzeuger und –besitzer sind selbst für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung verantwortlich.
Die Verantwortung von Herstellern und Vertreibern von Produkten Abfälle zu vermeiden, recycelfähige und mehrfach verwendbare Gebrauchsgüter zu produzieren wird in den Regelungen zur Produktverantwortung einschließlich Rücknahmepflichten konkretisiert (z.B. für Altfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren, Elektro- und Elektronikgeräten und Verpackungen).
Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen haben ihre Abfälle zur Entsorgung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, kreisfreie Städte) gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG M-V ) zu überlassen. Näheres wird in den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt.
Das Abfallrecht ist ein fester Bestandteil des Umweltrechts und seine Umsetzung ist volkswirtschaftlich sehr bedeutsam. Auf Grundlage von Abfallvorschriften wurden in Mecklenburg-Vorpommern hohe Investitionen in Abfallentsorgungsanlagen getätigt. Die Abfallpolitik in MV verfolgt das Ziel einer konsequenten Kreislaufwirtschaft, die den Abfallbegriff überwindet und die Abfallwirtschaft zur Rohstoffwirtschaft entwickelt.
Eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in M-V mit einem Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 bildet der Abfallwirtschaftsplan.
In der jährlich vom LUNG veröffentlichten Broschüre „Daten zur Abfallwirtschaft“ wird die Entsorgungssituation in Mecklenburg-Vorpommern beschrieben. Auskunft zu Entsorgungsmöglichkeiten im Land gibt das Entsorgerhandbuch.
Abfallwirtschaftsplanung
Im Abfallwirtschaftsplan von Mecklenburg-Vorpommern wird die aktuelle abfallwirtschaftliche Situation hinsichtlich Abfallsammelsystemen, Abfallaufkommen und -herkunft sowie die vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen im Land beschrieben. Mit Hilfe von Abfallmengenprognosen wird das zukünftige Aufkommen an Abfällen ermittelt und den verfügbaren Entsorgungskapazitäten gegenübergestellt, um zu prüfen, ob Handlungsbedarf zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Prognosezeitraum von 10 Jahren besteht.
Als oberste Abfallbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt für die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ist seit 1991 an der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beteiligt.
Der aktuell vorliegende Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2022 steht als Download auf der Seite des Ministeriums zur Verfügung.