Förderprogramm Umweltbildung

 

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ist zuständige Bewilligungsbehörde für das Programm zur "Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte". Antragsteller können Vereine und Verbände sein, Antragstermin ist der 1. Februar jeden Jahres.

Gefördert werden können:

  • Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
  • handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-, und Freizeitbereich
  • Künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins

 

Nähere Informationen zu Art und Umfang der Förderung, zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen und den Text der Förderrichtlinie finden Sie in der "Förderfibel" im Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.