Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Zum 22.12.2021 wurden die Risikomanagementpläne in den vier Flussgebietseinheiten von Mecklenburg-Vorpommern aktualisiert und neu veröffentlicht. Sie finden alle relevanten Dokumente (Risikomanagementplan, Umwelterklärung, Ergebnisse der Anhörung usw.) unter folgendem Link (PDF). Für Fragen und Erläuterungen stehen die Kollegen gern zur Verfügung: hmrmrl[at]lung.mv-regierung.de und Tel. 04843 777-311.
Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009.
Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben.
Die Richtlinie unterscheidet drei Stufen der Umsetzung. In den ersten beiden Stufen sind zunächst die Hochwasserrisikogebiete zu identifizieren und kartographisch darzustellen, bevor in der dritten Stufe die Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Überprüfung der Berichte bestehen vorgegebene Berichtsfristen gegenüber der EU.
Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Stufen | Erstmalige Erstellung | Überprüfung |
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Vorläufige Risikobewertung | 22. Dezember 2011 | 22. Dezember 2018 anschl. alle 6 Jahre |
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten | 22. Dezember 2013 | 22. Dezember 2019 anschl. alle 6 Jahre |
Hochwasserrisikomanagementpläne | 22. Dezember 2015 | 22. Dezember 2021 anschl. alle 6 Jahre |