Hochwasserrisikomanagementpläne

In der dritten Umsetzungsstufe der HWRM-RL werden auf der Grundlage der Gefahren- und Risikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Dies geschah erstmalig zum 22.12.2015. Die Aktualisierung im 6-Jahres-Zyklus wurde zum 22.12.2021 vorgenommen. Diese Pläne müssen angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen enthalten, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können.

Die vier grundlegenden Ziele des Hochwasserrisikomanagements bestehen in der:

  • Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
  • Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet,
  • Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers,
  • Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.

Hochwasserrisikomanagementpläne in den Flussgebietseinheiten

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Flussgebietseinheiten

Flussgebietseinheiten

Auf Grundlage der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sowie den Hochwassergefahren- und Hochwasserriskikokarten werden gemäß der HWRM-RL die sogenannten Hochwasserrisikomanagementpläne für Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko erarbeitet. Diese sind auf Ebene der Flussgebietseinheiten erstmalig bis zum 22.12.2015 zu erstellen und anschließend im 6-Jahres-Rhythmus zu aktualisieren.
Mecklenburg-Vorpommern ist dabei für die Aufstellung des HWRM-Plan der FGE Warnow/Peene zuständig und hat zudem Anteil an den FGE's Elbe, Oder und Schlei/Trave. Die räumliche Ausdehnung dieser Flussgebietseinhieten können Sie der nachfolgenden Abbildung entnehmen

Die aktuell gültigen Hochwasserrisikomanagementpläne, die Umweltberichte zur Strategischen Umweltprüfung, die zusammenfassenden Erklärungen sowie die Abwägungsergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie in folgender Übersicht (PDF).

Die Dokumente aus dem ersten Umsetzungszyklus 2016-21 sind weiterhin in der tabellarischer Übersicht aus dem Jahr 2015 enthalten (PDF, 500 KB).

Hochwasserrisikomanagementplanung in Mecklenburg-Vorpommern

Konzertierte und koordinierte Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements sollen dazu dienen, den Hochwasserschutz insgesamt zu verbessern. Dies bedeutet, dass alle Betroffenen und Verantwortlichen bei der Erarbeitung eines HWRM-Plans an der Festsetzung angemessener Ziele und möglicher Maßnahmen sowie später bei deren Umsetzung mitwirken.

Die Beteiligung der verschiedenen Akteure ist dabei das zentrale Element bei der Hochwasserrisikomanagementplanung. Denn nur wenn sich die Akteure aktiv einbringen kann ein Dialog über das Hochwasserrisiko und den Umgang damit angestoßen werden.

Um den Ablauf des Planungsprozesses bei der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen einheitlich im Land M-V und nachvollziehbar für alle Beteiligten und Interessierten zu gestalten wurde ein Leitfaden erarbeitet. Der Leitfaden "Hochwasserrisikomanagementplanung in Mecklenburg Vorpommern" beschreibt die Vorgehensweise bei der Managementplanung und informiert dabei insbesondere über die verschiedenen Planungsebenen, die wesentlichen Akteure und die Einbindung der Beteiligten in den Planungsablauf.

Leitfaden

Der Leitfaden ist in ein Hauptdokument und drei Anlagen untergliedert. In den Anlagen finden Sie den für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiteten Maßnahmenkatalog, der das Spektrum der möglichen Maßnahmen aufzeigt und Hinweise zu den Zuständigkeiten gibt. Darüber hinaus werden als Muster exemplarisch je ein Maßnahmensteckbrief und ein HWRM-Risikosteckbrief abgebildet, die in der weiteren Planung für alle Teilbearbeitungsgebiete erstellt werden und die wesentlichsten Informationen in Kürze zusammenfassen. Grundlage für die Erarbeitung des Leitfadens und der darin beschriebenen Vorgehensweise war das "Pilotprojekt Ostseeheilbad Graal-Müritz". Anhand dieses Teilbearbeitungsgebietes wurde die im Leitfaden beschriebene Methodik entwickelt.

Den Leitfaden können Sie hier (PDF, 13,5 MB) herunterladen.


Hochwasserrisikodokumente

Um die Risiken effektiv bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten zu können, erfolgt die konkrete Managementplanung in M-V in sechs Bearbeitungsgebieten und 32 Teilbearbeitungsgebieten (TBG's), die sich vor allem an den Grenzen der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie den Kreis- und Gemeindestrukturen orientieren. Die detaillierten Ergebnisse dieser Planungen lassen sich jedoch in den Hochwasserrisikomanagementplänen der Flussgebietseinheiten nicht darstellen, da diese großen Raumeinheiten eine starke Aggregation bedingen. Die konkret abgestimmten Defizite und Maßnahmen werden daher in Hochwasserrisikodokumenten der Teilbearbeitungsgebiete abgebildet. Die räumliche Aufteilung der Bearbeitungsgebiete können Sie der nachfolgenden Abbildung entnehmen.

In den weiterführenden Tabellen 1 bis 6 stehen, sortiert nach den jeweiligen Bearbeitungsgebieten, die Vorträge aus den Auftakt- und Abschlussveranstaltungen der Managementplanung zu Ihrer Information bereit. Auch die Hochwasserrisikomanagementdokumente sind hier verfügbar.

Für jedes Teilbearbeitungsgebiet liegt ein Abschlussdokument vor, das eine Beschreibung des TBG´s und eine kurze Zusammenfassung der Defizite und Handlungsbedarfs enthält. In der Anlage 1 sind die beteiligten Akteure aufgeführt, Anlage 2 gibt die wichtigsten Angaben und Kennzahlen für das jeweilige TBG in tabellarischer Form wieder. Eine Analyse des gegenwärtigen Zustands kann der Anlage 3 entnommen werden. Ausgehend vom Ist-Ziel-Vergleich in Anlage 4 sind die gemeinsam mit alle Beteiligten erarbeiteten lokalen und regionalen sowie landesweiten Maßnahmen Anlage 5 dargestellt.