Messgeräteprüfstelle(n) nach § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gibt als Messgeräteprüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messeinrichtungen gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV mit Wirkung vom 27.08.2018 die:

           Technische Prüfstelle für Messgeräte
            Mecklenburg-Vorpommern
            An der Molkerei 1
            18198 Klein Schwaß

bekannt.

Der Bescheid umfasst die Bekanntgabe als Prüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messgeräten gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2017 (BGBl. I S. 420).

Geltungsbereich und Dauer der Bekanntgabe: Die Bekanntgabe gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und ist auf fünf Jahre (bis einschließlich 30.09.2023) befristet.

Ein Eintrag im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ (RESYMESA) unter der Adresse http://www.resymesa.de erfolgt in Kürze.