Allgemeine Informationen über den Geologischen Dienst M-V

Der Geologische Dienst ist seit 1999 Teil des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und nimmt als zentraler geowissenschaftlicher Fachdienst des Landes die Aufgaben des früheren Geologischen Landesamtes wahr. Der Geologische Dienst hat die Aufgabe, den Untergrund, die Bodenverhältnisse, die Rohstoffe und die Grundwasservorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu erkunden, um Behörden, Industrie und Gewerbe, die Landwirtschaft und nicht zuletzt den Bürger wissenschaftlich abgesichert zu beraten. Die Arbeiten werden größtenteils durch die Abteilung 3 - Dezernatsgruppe Geologischer Landesdienst im LUNG durchgeführt.

Aufgaben:
  • Geowissenschaftliche Landesaufnahme: Dokumentation und Interpretation der Lagerung, der lithologischen und geochemischen Zusammensetzung sowie der petrophysikalischen Eigenschaften der Gesteine und Böden sowie der Grundwasserverhältnisse
  • Bodenmonitoring (Bodendauerbeobachtung und Moor-Standortkatalog)
  • Aufbereitung und Archivierung geowissenschaftlicher Daten, Führung von Landesbohrdatenspeicher und anderen Fachinformationssystemen, von Bohrkern- und Probenlager sowie Bodenprobenbank
  • Beratungs- und gutachterliche Tätigkeiten für Trinkwasserschutz und -gewinnung, Nutzung geothermischer Ressourcen, Schutz und Nutzung der Böden, Rohstoffsicherung und -gewinnung (Rohstoff-Sicherungskonzept M-V), Geotopschutz und geotouristischer Vorhaben (Geopark)
  • Publikation von Geodaten in analogen/digitalen Kartenwerken, auf Datenträgern und anderen Produktformen
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung

Gesetzliche Grundlagen:

Das Geologiedatengesetz (GeolDG) trat am 30.06.2020 bundesweit in Kraft und löst das bisher geltende Lagerstättengesetz von 1934 ab. Es regelt die staatliche geologische Landesaufnahme, die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten sowie die Zurverfügungstellung geologischer Daten. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommerns (LUNG) ist durch die erste Landesverordnung zur Änderung der LUNG-Zuständigkeitsverordnung vom 12. August 2021 (GVOBl. M-V. S.1229) als zuständige Behörde entsprechend § 37 GeolDG festgelegt worden.