Datenerhebung und Überwachung

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres Gefahrenpotentials einer speziellen Entsorgung und Überwachung. In Mecklenburg-Vorpommern fallen jährlich ca. 220.000 t gefährliche Abfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen an.

Mit der Zuordnung des Abfalls zum gefährlichen Abfall im Europäischen Abfallverzeichnis ist auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Nachweisverordnung (NachweisV) die Nachweisführung bei der Entsorgung vorgeschrieben. Das Nachweisverfahren umfasst eine Vorabkontrolle des Entsorgungsweges mittels Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis und eine Verbleibskontrolle jedes einzelnen Abfalltransportes mittels Begleitschein/Übernahmeschein.

Seit dem 1. April 2010 hat die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher nachweispflichtiger Abfälle in elektronischer Form zu erfolgen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren ersetzt das Papiernachweisverfahren, die Zeichnung der Dokumente erfolgt mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Wie im Papierverfahren werden die Nachweisdaten der Nachweispflichtigen untereinander ausgetauscht, an die Behörden übermittelt und Entscheidungen der Behörden den Nachweispflichtigen mitgeteilt.
Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall der Länder (ZKS-Abfall) dient der Kommunikation und Übertragung der Daten zwischen allen Beteiligten.

Für die Prüfung und Auswertung der im Nachweisverfahren anfallenden Daten wird bei den Behörden das bundeseinheitliche Datenverarbeitungsprogramm „Abfallüberwachungssystem ASYS“  eingesetzt. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) stellt als Knotenstelle in Mecklenburg-Vorpommern den Betrieb von ASYS im Land sicher und übernimmt gleichzeitig den Datenaustausch mit den anderen Bundesländern. So kann der Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos überwacht werden.
Zuständig für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Vorgaben zur Entsorgung gefährlicher Abfälle, einschließlich der behördlichen Anlagenüberwachung, sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Ansprechpartner finden sie hier.

Die Daten werden für die Überwachung der Abfallströme, für statistische Erhebungen, Abfallwirtschaftsplanung und EU-Berichterstattungen genutzt. Ein Ergebnis dieser Auswertungen ist die Zuordnung der Mengenströme gefährlicher Abfälle zu Entsorgungswegen in Mecklenburg-Vorpommern.