Findlinge stellen vom Inlandeis transportierte Gesteinsblöcke dar. Die Findlinge aus kristallinem und metamorphem Gestein sind gesetzlich geschützt, wenn sie bestimmten Mindestgrößen entsprechend der naturbedingten Verteilung erreichen. Findlinge aus Sedimentgesteinen (Kalke, Sandsteine, Quarzite) über 1 m Länge sind generell geschützt.
Blockpackungen stellen natürliche Anreicherungen größerer Geschiebe am Rand des Inlandeises dar. In Mecklenburg-Vorpommern sind noch 13 Vorkommen erhalten und gesetzlich geschützt.
Gesteinsschollen im glazial-geologischen Sinne stellen Gesteinskörper aus erdgeschichtlich bedeutsamen Schichtenfolgen dar, die durch das Inlandeis vom Untergrund abgelöst und verfrachtet wurden. Lagerstättenabbau ist untersagt. Geringfügiges Abschürfen für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet
Oser sind wichtige Zeugen für Spalten des Inlandeises. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt aufgrund seiner Lage im jüngsten Gletscherverbreitungsgebiet über einen in Deutschland einmalig vielfältigen Bestand an Osern, die deshalb gesetzlich geschützt sind.