Siedlungsbeschränkungsbereiche an Flughäfen, militärischen Flugplätzen und Landeplätzen

Flughäfen und militärischen Flugplätze, die dem Fluglärmgesetz unterliegen

Die LAI empfiehlt den Ländern, bei lärmfachlichen Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden zur Siedlungsentwicklung in der Umgebung von Flughäfen sowie militärischen Flugplätzen die Hinweise zur Ermittlung von Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an Flugplätzen im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flughafen-Fluglärm-Hinweise) zu verwenden.



Landeplätze, die nicht dem Fluglärmgesetz unterliegen

Die Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt den Ländern, bei der Ermittlung der vorhandenen und zu erwartenden Fluglärmbelastungen im Zusammenhang mit raumordnerischen und städtebaulichen Planungen und Vorhaben im Umfeld von Landeplätzen, die nicht dem Fluglärmgesetz unterliegen, die "Landeplatz-Fluglärmleitlinie" zu verwenden.