Heringsdorf

Für den Flughafen Heringsdorf liegen die Lärmschutzbereiche auf dem Flugplatzgelände. Eine Rechtsverordnung ist daher für diesen Platz nicht erforderlich.

Es wird auf die Berechnungen und Darstellungen des LUNG MV im Rahmen der Ermittlung der Siedlungsbeschränkungsbereiche verwiesen.