Luftreinhalte- bzw. Aktionsplan Rostock

Messcontainer
Messcontainer

Im Jahr 2006 kam es erstmals zu Überschreitungen von Grenzwerten der damaligen 22. BImSchV. An einer verkehrsnahen Messstation in Rostock (L22/ Am Strande) wurden sowohl für Feinstaub als auch für Stickstoffdioxid Immissionsbelastungen festgestellt, die über den damals zulässigen Werten lagen. So wurde 2006 der Feinstaub(PM10)-Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an 58 Tagen überschritten. Für Stickstoffdioxid wurde mit einem Jahresmittelwert von 50µg/m³ eine Immissionsbelastung registriert, die ebenfalls über dem für 2006 gültigen Wert von 48µg/m³ (Grenzwert +Toleranzmarge) lag. Somit wurde die Aufstellung eines Luftreinhalte-/ Aktionsplan zur Minderung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung für das Gebiet obligatorisch.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern hat als zuständige Behörde (ImSchZustVO M-V vom 04.07.2007) gemeinsam mit der Hansestadt Rostock, unterstützt durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock (StAUN) einen Luftreinhalte-/ Aktionsplan für die Stadt Rostock zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in dem betroffenen Stadtgebiet erarbeitet.
Hierzu wurden im Februar 2007 eine Projektgruppe sowie eine ihr nachgeordnete Arbeitsgruppe zum Luftreinhalteplan konstituiert, in denen alle für den Luftreinhalte-/ Aktionsplan relevanten Vertreter des Landes sowie der Hansestadt Rostock vertreten waren.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgte vom 07.Juli bis zum 06.August 2008 in der Hansestadt Rostock. Dem überarbeiteten Luftreinhalteplan mit Maßnahmenkatalog stimmte die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu. Im Oktober 2008 erfolgten die Veröffentlichung des Luftreinhalteplans und die Meldung an die EU. Seitdem werden die im Punkt 8 des Luftreinhalteplanes genannten Maßnahmen schrittweise umgesetzt.

Luftreinhalte-/ Aktionsplan

Der Luftreinhalte-/ Aktionsplan wurde dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Weiterleitung an die Europäische Union fristgerecht vorgelegt und steht in seiner endgültigen Fassung zum Download bereit. Download des Luftreinhalteplans (pdf-Format, Größe: 4,37 MB)

Notifizierung

Ein vom LUNG in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Einhaltung des Stickstoffdioxidjahreswertes in den Jahren 2010 - 2014 noch nicht erreicht werden kann. Daher wurde bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Fristverlängerung zur Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes eingereicht. Mit der Entscheidung vom 20.02.2013 hat die Europäische Kommission für das betroffene Gebiet die Verlängerung der Frist für das Erreichen der Stickstoffdioxidgrenzwerte bis Ende des Jahres 2014 gewährt. Die Prognose der Stickstoffdioxid-Jahreswerte 2011-2014 des Gutachtens zeigen eine gute Übereinstimmung mit den tatsächlich gemessenen Werten. Die bisher umgesetzten Maßnahmen, insbesondere die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Überwachung und Optimierung der Lichtsignalabläufe auf der L22 hat einen deutlichen Rückgang der Belastung bewirkt. Seit 2015 muss der Jahreswert von 40 µg/m³ eingehalten werden.

Titelblatt Bewertung

Download der Bewertung der bisherigen Minderungsmaßnahmen und der zukünftigen Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Hansestadt Rostock 
(pdf-Format, Größe: 862 kB)

Titelblatt Prognose

Download der Prognose für das Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Hansestadt Rostock 
(pdf-Format, Größe: 3,4 MB; Stand: April 2013)

Anpassung des Analysefalls für NO2 und PM2,5 an den aktuellen Datenstand sowie Berechnung der reduzierten NO2-Gesamtbelastung bei Einsatz verkehrssteuernder Maßnahmen