Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie

Europäischer Laubfrosch - Hyla arborea (I. Sakowski)
Europäischer Laubfrosch - Hyla arborea
(I. Sakowski)
Seehund - Phoca vitulina (L. Wölfel)
Seehund - Phoca vitulina
(L. Wölfel)

Zum Schutz von Lebensräumen und Arten, die auf dem Gebiet der Europäischen Union besonders selten oder bedroht sind, sind die Mitgliedsstaaten gemäß der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) verpflichtet, ein kohärentes europäisches ökologisches Netz "besonderer Schutzgebiete" mit der Bezeichnung "Natura 2000" zu errichten. Mit diesem Schutzgebietsnetz sind die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie zu schützen.

Neben den Arten, die durch die Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen des Netzes "Natura 2000" zu schützen sind, enthält die FFH-Richtlinie in ihrem Anhang IV eine weitere Liste von Tier- und Pflanzenarten, für die gemäß Artikel 12 bzw. 13 ein strenges Schutzsystem in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet – also auch außerhalb von Schutzgebieten – einzuführen ist. Insbesondere verbieten die Mitgliedsstaaten für die im Anhang IV gelisteten Tierarten

a) alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren dieser Arten;
b) jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten;
c) jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur;
d) jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

Weiterhin verboten sind der Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf oder Austausch von aus der Natur entnommenen Exemplaren.

Für die im Anhang IV aufgeführten Pflanzenarten gelten folgende Verbote:

a) absichtliches Pflücken, Sammeln, Abschneiden, Ausgraben oder Vernichten von Exemplaren solcher Pflanzen in deren Verbreitungsräumen in der Natur;
b) Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf oder zum Austausch von aus der Natur entnommenen Exemplaren solcher Pflanzen.

Die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie besitzen in der Naturschutzpraxis eine besondere Bedeutung. In Mecklenburg-Vorpommern wurden daher für zahlreiche Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB, umgangssprachlich auch als FFH-Gebiete bezeichnet) Managementpläne erarbeitet. Diese Pläne zielen in besonderem Maße auf die Sicherung bzw. Verbesserung der Lebensräume der Anhang II-Arten, die für die Ausweisung des Gebietes maßgeblich waren.
Für ausgewählte Anhang II-Arten wurden außerdem landesweite Arten-Fachbeiträge aufgestellt. Sowohl die gebietsbezogenen als auch die artbezogenen Managementpläne können hier eingesehen werden:

Weiterhin besitzen Schutzmaßnahmen für diese Arten bei Eingriffen in Natur und Landschaft, aber auch bei Handlungen, die nicht der Eingriffsdefinition des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen (z.B. Gebäudesanierung, Gebäudeabbruch, Ausbau von Kellern und Dachgeschossen, Abnahme von Einzelbäumen mit Lebensstätten von Fledermäusen oder streng geschützten Käferarten), eine besondere Bedeutung. Die Verursacher von Eingriffen und anderer Handlungen, die zur Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG führen, sind verpflichtet, mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf diese Arten zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich darzulegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im "Leitfaden Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern".

Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Interesse an zusammengefassten, allgemein zugänglichen Hintergrundinformationen zu den in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt wurde diesem Informationsbedarf mit der Erarbeitung von Artensteckbriefen Rechnung getragen (BfN: Artenportraits zu den Arten der FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V). Die bundesweiten Steckbriefe können spezifische Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern aber nicht oder nur sehr allgemein darstellen. Die hier veröffentlichten Artensteckbriefe stellen eine regionale Anpassung der bundesweiten Ausarbeitungen an die konkrete Situation der Arten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie sind damit eine Arbeitshilfe für die Berücksichtigung des Artenschutzes im Bereich der Planung und des Vollzuges.

Die Erarbeitung der Steckbriefe erfolgte auf der Grundlage der bundesweiten Fassung der jeweiligen Artensteckbriefe durch Artspezialisten außerhalb der Naturschutzverwaltung und Fachleute des LUNG M-V. Die Bearbeiter sind in den Steckbriefen angegeben. Die Verbreitungskarten wurden aus dem Nationalen Bericht der FFH-Arten, Stand Oktober 2007, übernommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Areale von Arten sich durch Ausbreitung oder Rückzug verändern können. Weiterhin haben sich seitdem für einige Arten die Kenntnisse über ihr Vorkommen erweitert. Die Verbreitungskarten sind also nicht abschließend, sondern stellen lediglich einen Zeitstand dar.

Hinweis zu den folgenden Tabellen:
Durch Anklicken des unterstrichenen wissenschaftlichen Artnamens öffnet sich der Steckbrief als pdf-Datei.

Tierarten:

Tierarten
FFH-Code wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Anhang
II
Anhang
IV
  Säugetiere:
1308 Barbastella barbastellus Mopsfledermaus x x
1313 Eptesicus nilssonii Nordfledermaus   x
1327 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus   x
1320 Myotis brandtii Große Bartfledermaus   x
1318 Myotis dasycneme Teichfledermaus x x
1314 Myotis daubentonii Wasserfledermaus   x
1324 Myotis myotis Großes Mausohr x x
1330 Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus   x
1322 Myotis nattereri Fransenfledermaus   x
1331 Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler   x
1312 Nyctalus noctula Abendsegler   x
1317 Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus   x
1309 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus   x
  Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus   x
1326 Plecotus auritus Braunes Langohr   x
1329 Plecotus austriacus Graues Langohr   x
1332 Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus   x
1337 Castor fiber Biber x x
1341 Muscardinus avellanarius Haselmaus   x
1351 Phocoena phocoena Schweinswal x x
1352 * Canis lupus Wolf x x
1355 Lutra lutra Fischotter x x
1364 Halichoerus grypus Kegelrobbe x  
1365 Phoca vitulina Seehund x  
  Reptilien:
1220 Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte x x
1261 Lacerta agilis Zauneidechse   x
1283 Coronella austriaca Schlingnatter, Glattnatter   x
  Amphibien:
1166 Triturus cristatus Kammmolch x x
1188 Bombina bombina Rotbauchunke x x
1214 Rana arvalis Moorfrosch   x
1209 Rana dalmatina Springfrosch   x
1207 Pelophylax lessonae Kleiner Wasser-, Teichfrosch   x
1197 Pelobates fuscus Knoblauchkröte   x
1202 Bufo calamita Kreuzkröte   x
1201 Bufo viridis Wechselkröte   x
1203 Hyla arborea Laubfrosch   x
  Rundmäuler:
1095 Petromyzon marinus Meerneunauge x  
1099 Lampetra fluviatilis Flussneunauge x  
1096 Lampetra planeri Bachneunauge x  
  Fische:
1101 * Acipenser oxyrinchus (1) Stör x x
1102 Alosa alosa Maifisch x  
1103 Alosa fallax Finte x  
1106 Salmo salar Lachs x  
1113 * "Coregonus oxyrinchus" Nordseeschnäpel x x
1124 Romanogobio belingi (2) Stromgründling x  
1130 Aspius aspius Rapfen x  
1134 Rhodeus amarus Bitterling x  
1145 Misgurnus fossilis Schlammpeitzger x  
1149 Cobitis taenia Steinbeißer x  
1163 Cottus gobio Westgroppe x  
2522 Pelecus cultratus Ziege x  
  Insekten:
1048 Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer   x
1038 Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer   x
1035 Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer   x
1042 Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer x x
1039 Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle   x
1040 Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer   x
1060 Lycaena dispar Großer Feuerfalter x x
4038 Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter x x
1065 Euphydryas aurinia Goldener Scheckenfalter x  
1076 Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer   x
1081 Dytiscus latissimus Breitrand x x
1082 Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer x x
1083 Lucanus cervus Hirschkäfer x  
1084 * Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer x x
1088 Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock x x
1914 * Carabus menetriesi Menetries’ Laufkäfer x  
  Mollusken:
4056 Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke x x
1014 Vertigo angustior Schmale Windelschnecke x  
1013 Vertigo geyeri Vierzähnige Windelschnecke x  
1016 Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke x  
1032 Unio crassus Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel x x

* = prioritäre Art
(1) Acipenser oxyrinchus (Stör) wird im Anhang der FFH-Richtlinie als Acipenser sturio geführt.
(2) Romanogobio belingi (Stromgründling) wird im Anhang der FFH-Richtlinie als Gobio albipinnatus (Weißflossiger Gründling) geführt.

Pflanzenarten:

Pflanzenarten
FFH - Code wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Anhang II Anhang IV
  Bedecktsamer:
1617 Angelica palustris Sumpf-Engelwurz x x
1614 Apium repens Kriechender Sellerie oder Scheiberich x x
1902 Cypripedium calceolus Frauenschuh x x
1805 * Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte x x
1903 Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut x x
1831 Luronium natans Froschkraut x x
  Moose:
1381 Dicranum viride Grünes Besenmoos x  
1393 Hamatocaulis vernicosus Firnisglänzendes Sichelmoos x  

* = prioritäre Art

Echte Arnika Arnica montana (F. Möbius)
Echte Arnika (F. Möbius)
Medizinischer Blutegel Hirudo medicinalis) (U. Jueg)
Medizinischer Blutegel (U. Jueg)

Arten des Anhangs V der FFH-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern

Die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs V der FFH-Richtlinie sind wie die Arten der Anhänge II und IV "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", deren günstiger Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen (Artikel 2) und deren Erhaltungszustand zu überwachen ist (Artikel 11). Im Unterschied zu den Arten der Anhänge II und IV handelt es sich jedoch um Arten, die Gegenstand einer Entnahme aus der Natur zu Zwecken der Nutzung sein können. Durch entsprechende Verwaltungsmaßnahmen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Entnahme und Nutzung nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führt.

In der folgenden Tabelle sind die in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Anhang V-Arten gelistet.

Da die Arten bisher nur teilweise im Monitoring berücksichtigt sind, liegen derzeit noch keine Artensteckbriefe vor.