gesetzlicher Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote)

Der Leitfaden "Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Hauptmodul Planfeststellung/Genehmigung)" informiert über grundlegende artenschutzrechtliche Sachverhalte in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist für die artenschutzrechtliche Bearbeitung von Eingriffen erarbeitet worden, eignet sich jedoch auch als Materialsammlung für andere Maßnahmen wie z.B. Planungen, die der Begünstigung gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG unterliegen.

Teil A stellt die dem Artenschutz zu Grunde liegenden europäischen und nationalen Rechts­grundlagen dar. Des Weiteren werden hier Begriffsbestimmungen und fachliche Interpretationen bzw. Erläuterungen zu den im Gesetz formulierten Verboten als Grundlage der Erstellung des Artenschutzfachbeitrages (AFB) dargestellt.

In Teil B erfolgt eine Erläuterung der einzelnen Arbeitsschritte des AFB im Genehmigungsverfahren. Insbesondere wird das Verhältnis des AFB zu den bereits vorhandenen umweltfachlichen Planungs-und Prüfinstrumenten sowie die eigentliche Vorgehensweise zur Erstellung des AFB dargestellt.

Teil C besteht aus einer Mustergliederung für den AFB sowie einer kommentierten Mustergliederung mit Fallbeispielen. Diese dienen der Erläuterung und praktischen Umsetzung des in den Teilen A und B dargestellten Vorgehens und sind auch als Arbeitshilfe für die Gutachterbüros gedacht, die mit der Erstellung des AFB beauftragt werden.

 

Die Übersicht "System der geschützten Arten" stellt die geschützten Arten vor dem Hintergrund der Rechtsquelle des Schutzes als "Mengen" dar. Sie hilft, zu verdeutlichen, welche Arten in den Verfahren, die der Begünstigung gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG unterliegen, zu betrachten sind.

 

Die Tabelle "Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten" ist Teil des Leitfadens "Artenschutz in M-V" und fasst die artenschutzrechtlich relevanten Informationen zu allen europäischen Vogelarten zusammen, die in Mecklenburg Vorpommern als Brut- oder Rastvogel regelmäßig auftreten.

Kriterien für die Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes (inkl. einiger Großvogelarten) bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten finden sich unter:

Für die Berücksichtigung der WEA-sensiblen Vogel- und Fledermausarten bei der Genehmigung von WEA im BImSch-Verfahren hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlange (AAB-WEA) erlassen:

 

Die Steckbriefe zu den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie führen alle wesentlichen Informationen zu diesen Arten für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf.

 

Das Merkblatt für Artenschutz bei zulässigen Eingriffen bietet eine kursorische Übersicht über die Bearbeitung des gesetzlichen Artenschutzes und dient zur Gewinnung eines Überblickes. Es umfasst beispielhaft einige Fallkonstellationen mit artenschutzrechtlicher Betroffenheit, die Liste der Arten des Anhangs IV in M-V sowie ein Formblatt zur Beantragung von Ausnahmen.

 

Das Merkblatt für Artenschutz in der Bauleitplanung bietet eine kursorische Übersicht über die Bearbeitung des gesetzlichen Artenschutzes und dient zur Gewinnung eines Überblickes. Es umfasst beispielhaft einige Fallkonstellationen mit artenschutzrechtlicher Betroffenheit, die Liste der Arten des Anhangs IV in M-V sowie ein Formblatt zur Beantragung einer Inaussichtstellung von Ausnahmegenehmigungen.