Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wolf in Fotofalle
Wolfsrüde in Lübtheener Heide August 2010
(Fotofallenbild WWF/ N. Stier)
Wolf in Gehege
Europäischer Wolf, Gehege-Aufnahme
(N. Stier)

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2006 wieder dauerhaft freilebende Wölfe. Eine Karte der Wolfsvorkommen ist über den folgenden Link zu finden:

Informationen zu Wolfssichtungen (möglichst mit Foto oder Video dokumentiert), gerissenen Wildtieren, Fotofallenbilder- oder Videos, Spuren- und Kotfunde (bitte mit Datums- und Ortsangabe) werden durch das landesweite Monitoring Wolf entgegengenommen:
E-Mail: stier@wildundforst.de - Tel.: 0171 485 97 89

Bitte melden Sie jede diesbezügliche Information, und unterstützen Sie so das landesweite Wolfsmonitoring mit seinem Netzwerk aus ehrenamtlich tätigen Wolfsbetreuern!

Informationen zu auffälligen Sichtungen von Wölfen, Schadensfällen bei Nutztieren und Totfunden werden an 7 Tagen in der Woche entgegengenommen. Bitte melden Sie umgehend diesbezügliche Vorkommnisse an die:
Zentrale Koordination Wolf (Wolfshotline) Tel: 0170 765 88 87 (Bitte nur Anrufe, keine SMS)

Die Vorfälle werden schnellstmöglich vor Ort begutachtet und betroffene Tierhalter erhalten Hilfe zur Sicherung ihrer Herde(n). Voraussetzung für eine Schadenskompensation, bei vermutlich durch einen Wolf geschädigten Nutztieren, ist u.a. eine zeitnahe Meldung des Schadens (innerhalb von 24 Stunden). Kostenlose Beratungstermine für Nutztierhalter zum Thema Herdenschutz, sowie Voraussetzungen für Förder- und Ausgleichszahlungen können montags bis freitags vereinbart werden. Es sind Einzel-, sowie Gruppentermine möglich:
E-Mail: H.Diederichs@LSE-Sternberg.de - Tel: 03847 552 99 25 oder 0171 727 06 24

Im Juli 2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erstmals einen Wolfsmanagementplan für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Für den Überarbeitungsprozess wurde 2020 die AG Wolf neu berufen. Am 20.09.2021 hat der Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den neuen Wolfsmanagementplan unterzeichnet. Zuvor hatten der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der NABU Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie weitere Beteiligte dem Wolfsmanagementplan zugestimmt.

Die Förderrichtlinie Wolf (FöRLWolf M-V; Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2020) regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für Kompensationszahlungen im Falle von getöteten oder verletzten Nutztieren sowie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen. Ab dem 25.01.2024 gilt Mecklenburg-Vorpommern vollständig als Wolfsgebiet und somit als Förderkulisse für Präventionsmaßnahmen. Die aktuell geltende Fassung der Förderrichtlinie und entsprechende Antragsformulare sowie die aktuelle Karte des Wolfsgebietes finden Sie hier:

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf am 20. September 2021 im Amtsblatt M-V können zukünftig zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Richtlinie am 01. September 2021 unterzeichnet.

Die Zuwendung umfasst zusätzliche (über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehende) laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung zur Sicherung umweltfreundlicher Weidepraktiken. Gefördert werden können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für (über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehende) wolfsabweisende Zäune sowie für Herdenschutzhunde.

Zuwendungsempfänger können insbesondere Betriebsinhaber sein, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Andere Landbewirtschafter können Zuwendungsempfänger sein, sofern die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Nutztiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.

Zuwendungen können gewährt werden, soweit die mit den zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben verbundenen Maßnahmen in einem amtlich bekannt gemachten Wolfsgebiet erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies die Landesfläche mit Ausnahme der Inseln Rügen und Poel sowie weiterer kleinerer Inseln.

Zuwendungen können für Zuwendungsempfänger gewährt werden, die eine Investitionsförderung nach der Förderrichtlinie Wolf erhalten haben. Gefördert werden können auch Tierhalter, die keine Investitionsförderung erhalten haben, bei denen aber die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme von der Bewilligungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Person bestätigt wurde und auch die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Näheres regelt die Förderrichtlinie (Link).

Die Beantragung, Bescheidung, Ausreichung und Kontrolle der Fördermittel erfolgt auch für diese Förderrichtlinie über das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder – in Großschutzgebieten – das jeweilige Nationalparkamt oder das jeweilige Biosphärenreservatsamt. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde unter Verwendung des bei dieser verfügbar gehaltenen Antragsformulars, welches auch hier abgerufen werden kann (Link).

Anträge können in den Jahren 2021 und 2022 jeweils bis zum 30. September bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden (StÄLU, Großschutzgebietsverwaltungen) gestellt werden. Aufgrund der im Jahr 2021 damit verbundenen kurzen Frist ist die Festlegung einer weiteren Antragsfrist vorgesehen. Diese wird gesondert bekanntgegeben. Antragstellungen sind auch bereits vor dem oben genannten Veröffentlichungsdatum möglich.

Die Anträge für die oben genannten Förderrichtlinien sind bei den nachfolgend aufgeführten Bewilligungsbehörden einzureichen und die Antragsformulare können auch bei diesen abgerufen werden:


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Herr Nils Meyer
0385 / 588 - 66410

Herr Mayer


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Herr Falk May
0385 / 588 - 69409

Herr May
 


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
Frau Iris Kossow
0385 / 588 - 67401

Frau Kossow


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern

Badenstraße 18, 18439 Stralsund
Frau Grit Möser
0385 / 588 - 68408

Frau Moeser


Nationalparkamt Müritz
Schlossplatz 3, 17237 Hohenzieritz
Herr Sebastian Kinowski
0385 / 588 - 63625

Herr Kinowski


Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin
Herr Mathias Hippke
0385 / 588 - 63128

Herr Hippke

 

Ausführliche und aktuelle Informationen zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf folgender Internetseite: