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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Kompensationsverzeichnis, Ökokonten

Grundlagen und Bewertung von Eingriff und Kompensation
A 20 (Darkone cc-by-sa)

Die "Hinweise zur Eingriffsregelung" sind für Mecklenburg-Vorpommern allgemeine Grundlage für die Bewertung von unvermeidbaren Eingriffen, die Ableitung des Kompensationsbedarfes sowie Grundsätze und Bemessung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Für einige Eingriffstypen wurden hinsichtlich Bewertung und Kompensation spezielle Verwaltungsvorschriften erlassen oder zur einheitlichen Handhabung im Land erarbeitet. Die Seite gibt einen Überblick und erschließt die anzuwendenden Regelwerke.

Kompensationsverzeichnis M-V
Kompensationsverzeichnis

Maßnahmen, die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen oder ersetzen sollen (Kompensationsmaßnahmen), müssen einschließlich der verwendeten Flächen gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG in ein Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ist dafür in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Stelle und betreibt das EDV-System, mit dem die über Eingriffe entscheidenden Behörden ihrer Pflicht zur Übermittlung der Informationen nachkommen. Über den folgenden Link erreichen Sie das Webportal „Kompensations- und Ökokontoverzeichnis“, in dem sowohl allgemein zugängliche Informationen zum Kompensationsverzeichnis angeboten werden als auch die für Behördenarbeit geschützte Datenbank erreicht werden kann.

Ökokonto M-V
Koblentzer See (Müller)

Geeignete Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe vorab durchgeführt und zur Verwendung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme durch die örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörden anerkannt worden sind, werden als Ökokonto-Maßnahmen des Naturschutzes bezeichnet. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie betreibt das für die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten zu verwendende EDV-System, informiert über aktuell verfügbare Ökokonten sowie über Erlasse und Arbeitshilfen, die die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern betreffen.