Biotopverbund

Die Schwinge - ein Zufluss der Peene (H. Karl)
Die Schwinge - ein Zufluss der Peene
(H. Karl)
Feldhecke im vorpommerschen Niederhof (H. Karl)
Feldhecke im vorpommerschen Niederhof
(H. Karl)

Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes "Natura 2000" beitragen. Das Netz verbundener Biotope soll mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes umfassen.

Die Flächen für den Biotopverbund sind nach ihrer fachlichen Eignung auszuwählen und rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. Sie müssen bestimmte Mindestqualitäten aufweisen und sich in einem naturbetonten Zustand befinden oder sich entsprechend entwickeln lassen.

Der Biotopverbund ist in den §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 2010) verankert. Die Erarbeitung, Darstellung und Begründung der Erfordernisse und Maßnahmen zum Aufbau und Schutz des Biotopverbunds ist eine Aufgabe der Landschaftsplanung (§ 9 Abs. 3 Nr. 4d BNatSchG 2010).

Der überregionale und landesweite Biotopverbund wird durch das Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern vorgegeben, in dem für das Land ein großräumiges Biotopverbundsystem – differenziert nach Biotopverbundflächen von europäischer und von landesweiter Bedeutung – ausgewiesen wurde. Die Konkretisierung, Differenzierung und Ergänzung der landesweiten Flächenkulisse für die regionale Ebene ist Aufgabe der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung. Eine konkrete flächenscharfe Untersetzung kann durch die Kommunale Landschaftsplanung, durch Fachpläne, wie z. B. FFH-Managementpläne oder Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete oder durch andere Ausführungsplanungen erfolgen.

Im Zuge der Fortschreibung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) für die vier Planungsregionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2004 bis 2011 wurde die Methodik zum Aufbau eines Biotopverbundsystems erarbeitet und angewendet (vgl. jeweils das Kap. III.2.1 der GLRP).

Das Biotopverbundsystem wird jeweils in der Planungskarte II der GLRP im Maßstab 1:100.000 dargestellt:

Die nachfolgend downloadbaren Karten enthalten eine Zusammenschau des Biotopverbundsystems für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250.000. Sie verdeutlichen, dass sich die Karten der nach einheitlicher Methodik und Gliederung aufgebauten GLRP der vier Planungsregionen problemlos zu landesweiten Karten zusammenfügen lassen.

Im Ergebnis werden knapp 14 % der Landesfläche als Biotopverbundflächen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeschlagen. Von diesen Flächen sind etwa 60 % bereits im naturbetonten Zustand (Erhaltungsflächen). Die übrigen Flächen teilen sich auf Entwicklungsflächen und sonstige Flächen auf. Knapp 5 % der Landesfläche sind derzeit rechtlich für den Biotopverbund gesichert.