LINFOS - Vorschriften

Standardverzeichnis- und –datenstruktur

Im Jahr 2001 wurde eine standardisierte Verzeichnis- und Datenstruktur für die Geodaten des Fachbereiches Naturschutz entwickelt. Sie ermöglicht:

  • schnelles Auffinden gesuchter Daten,
  • Erkennbarkeit unterschiedlicher Zeitstände von Daten,
  • gemeinsame Nutzung von Datenbeständen durch verschiedene Personen, Dezernate oder Abteilungen (Vermeidung von Redundanzen),
  • Reproduzierbarkeit von GIS-Projekten (QGIS- und ArcGIS-Projekte „funktionieren“ bei Verzeichnisänderungen oder Eingriffen in die Dateistrukturen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr).

Die Struktur wurde und wird im LUNG M-V laufend weiterentwickelt.

Datendokumentation/Metadaten

Zeitgleich mit der Standardverzeichnis- und –datenstruktur wurde ein Formular zur Beschreibung von Geodatenbeständen (Datendokumentation) entwickelt, um:

  • durch die Bereitstellung wichtiger Informationen, wie z.B. zu Herkunft und Aktualität der Daten, eine sinnvolle Verwendung der Daten zu ermöglichen,
  • Daten auch für Personen, die nicht täglich mit diesen Daten arbeiten, schlüssig beschreiben zu können,
  • den Bearbeitungsaufwand bei der Datenfortschreibung zu reduzieren, da einmal erstellte und dann aktualisierte Datendokumentationen weiterverwendet werden können.

Die in dieser Form gespeicherten "Daten über Daten" (Metadaten) umfassen neben allgemeinen Angaben (Quelle, Standort in der Verzeichnisstruktur, ...) auch Informationen zu Datenstruktur und –inhalt, d.h. zu Bedeutung und Werten der Sachdaten. Alle im LINFOS M‑V enthaltenen Geofachdatenbestände haben eine dazugehörige Datendokumentation.

Digitalisiervorschrift

Im Jahr 2008 wurde im Dezernat Landschaftsinformation, Landschaftsplanung des LUNG M-V mit der Erarbeitung einer Digitalisiervorschrift für den Bereich "Naturschutz" der Landesverwaltung von M-V begonnen. In die erarbeiteten Dokumente flossen die bereits getroffenen Festlegungen zu Standardverzeichnis- und –datenstruktur sowie Datendokumentation/Metadaten ein bzw. wurden weiterentwickelt. Im Jahr 2009 wurde der aktuelle Stand dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Eine formale Inkraftsetzung für das Ressort ist nicht erfolgt, dennoch wird empfohlen, die erarbeiteten Unterlagen bei der Erfassung und Aktualisierung von Geodaten zu beachten.

Die erarbeitete Digitalisierungsvorschrift richtet sich an alle behördeninternen Projektleiter und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern sowie an die in deren Auftrag arbeitenden externen Dienstleister und Auftragnehmer. Im letzteren Fall sollte sie Bestandteil der entsprechenden Vertragsregelungen werden.

Die erarbeitete Digitalisiervorschrift umfasst neben dem Hauptdokument verschiedene Anlagen:

Ein Leerformular "Metadaten" ist hier als PDF zu Ihrer weiteren Verwendung herunterladbar.

Rückfragen oder Hinweise zur Digitalisiervorschrift (nebst Anlagen) richten Sie bitte an:

Herr Kurowsky