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Natura 2000

Schutzgebiete nach europäischem Recht

Das europäische Schutzgebietsnetz "Natura 2000", bestehend aus Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) nach der Vogelschutzrichtlinie (VSRL) und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), wird vorgestellt.

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) enthält in ihrem Anhang I eine Liste von "natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse" (sog. Lebensraumtypen, kurz: LRT), zu deren Erhaltung die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Netzwerkes "Natura 2000" besondere Schutzgebiete ausweisen müssen. Die in M-V vorkommenden marinen und terrestrischen Lebensraumtypen werden jeweils in einem Steckbrief beschrieben.

Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie

Alle 79 in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, werden jeweils mit einem Steckbrief vorgestellt.
Die Tier- und Pflanzenarten des Anhang V der FFH-Richtlinie sind wie die Arten der Anhänge II und IV "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", deren günstiger Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen (Artikel 2) und deren Erhaltungszustand zu überwachen ist (Artikel 11). Im Unterschied zu den Arten der Anhänge II und IV handelt es sich jedoch um Arten, die Gegenstand einer Entnahme aus der Natur zu Zwecken der Nutzung sein können.

FFH-Verbreitungskartierung
Die Erfassung der landesweiten Verbreitung der FFH-Arten und der FFH-Lebensraumtypen dient der Ermittlung des sog. natürlichen Verbreitungsgebiets und stellt eine wesentliche Grundlage für die Bewertung ihres Erhaltungszustandes dar.
FFH-Monitoring
Die standardisierte und regelmäßige Datenerhebung ausgewählter Vorkommen von FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen im Rahmen des Monitorings liefert die Grundlagen für die Bewertung ihres Erhaltungszustandes und stellt eine wesentliche Grundlage für die regelmäßig zu erstellenden FFH-Berichte dar.
Managementplanung für Natura 2000-Gebiete

Für die ausgewiesenen Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sind Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden FFH-Arten (Anhang II) und der FFH-Lebensraumtypen (Anhang I) bzw. der ausweisungsrelevanten Vogelarten erforderlich sind.

Umsetzung von Maßnahmen für Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Die rasche Umsetzung von Maßnahmen soll einer Verschlechterung der Erhaltungszustände bis hin zum Verlust von Arten entgegenwirken. Hierfür sind regionale Prioritätensetzungen und Maßnahmenkonzepte für die einzelnen Arten erforderlich. An artbezogene Maßnahmenkonzepte schließen sich Artenschutzprojekte (ASP) und andere praktische Umsetzungsmaßnahmen an.

Natura 2000-Berichtspflicht

Die Berichtspflicht nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dient der regelmäßigen Bewertung der wesentlichen Auswirkungen durchgeführter Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der FFH-Arten und der FFH-Lebensraumtypen. Die Berichte werden in einem 6-jährigen Rhythmus in einem europaweit vorgegebenen Berichtsformat erstellt.
Die Berichtspflicht nach Vogelschutzrichtlinie dient der regelmäßigen Darlegung der wesentlichen Auswirkungen durchgeführter Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Vogelarten und ist von den Mitgliedstaaten in einem europaweit vorgegebenen Berichtsformat alle sechs Jahre vorzulegen.