FFH-Monitoring

Ermittlung der Populationsgröße des Krie-chenden Sellerie (H. Ringel)
Ermittlung der Populationsgröße des Kriechenden Sellerie (H. Ringel)
Monitoring der Bachmuschel (M. Zettler)
Monitoring der Bachmuschel (M. Zettler)


Gemäß FFH-Richtlinie (Artikel 11) sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, durch Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für die Arten und Lebensraumtypen (LRT) von europaweiter Bedeutung einen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten oder wiederherzustellen.
Dafür sind Monitoringverfahren zu etablieren, mit denen die Überwachung der Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen ermöglicht wird. Die standardisierte und regelmäßige Datenerhebung im Rahmen dieses Monitorings bildet die Grundlage für die Erstellung des "FFH-Berichts", welcher alle 6 Jahre durch die Mitgliedstaaten zu erarbeiten und der EU-Kommission vorzulegen ist.

Die europäischen Anforderungen an das FFH-Monitoring ergeben sich aus Artikel 17 der FFH-Richtlinie. Sie werden für jede Berichtsphase von der Europäischen Kommission konkretisiert:

Im Rahmen von Bund- Länderabstimmungen wurden für die Bundesrepublik Deutschland folgende Grundsätze festgelegt:

  • Es sind alle Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II und IV der FFH-Richtlinie durch ein Monitoring zu erfassen. Für die Arten nach Anhang V ist ein Expertenvotum abzugeben.
  • Es sind in jeder biogeographischen Region in Deutschland 63 Stichproben pro Art und Lebensraumtyp zu überwachen. Handelt es sich bundesweit um weniger als 63 Vorkommen bestimmter Arten und Lebensraumtypen, werden diese im "Totalzensus" (d.h. alle bekannten Vorkommen) erfasst.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region und hat die für diese Region anteilig zugewiesenen Stichproben zu bearbeiten.

Für alle FFH-Arten (Anhang II, IV) und Lebensraumtypen (Anhang I) wurden bundesweit einheitliche Kartier- und Bewertungsschlüssel erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde festgelegt, wie oft und in welchen Rhythmen diese Schutzgüter in der 6-jährigen Berichtsperiode zu erfassen sind.

Das im Rahmen des F+E-Vorhabens "Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland" unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) entwickelte Bund-Länder- Stichprobenkonzept "Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland" (Sachteleben u. Behrens 2010) bildet die Grundlage des abgestimmten bundesweiten Monitorings.

 

Weitere Informationen zum Monitoring der FFH-Arten und der FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: