Berichtspflicht nach Vogelschutzrichtlinie

Sturmmöwen Vo-gelschutzgebiet Wismarbucht (C. Herrmann)
Sturmmöwen Vogelschutzgebiet Wismarbucht
(C. Herrmann)
Sturmmöwen Vogelschutzgebiet Wismarbucht (C. Herrmann)
Sturmmöwen Vogelschutzgebiet Wismarbucht
(C. Herrmann)

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2012 ein neues Berichtsformat für die Berichtspflicht nach der Vogelschutzrichtlinie (Artikel 12) eingeführt. Damit wurde der bisherige, alle 3 Jahre zu erstellende Bericht durch einen alle 6 Jahre zu erstellenden Bericht abgelöst. Dieser ist hinsichtlich der Inhalte und des Formats nun mit dem Bericht nach der FFH-Richtlinie (Artikel 17) vergleichbar.

Als Datengrundlagen dienten vorzugsweise die ehrenamtlichen Vogelmonitoring-Programme, Fachdaten der Länder, Seevogelzählungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie ergänzende Informationen von ornithologisch tätigen Verbänden und Fachleuten.
Die Daten werden alle 6 Jahre auf Bundesebene aggregiert und zusammen mit den ornithologischen Daten vom BfN zu einem nationalen Berichtsentwurf zusammengeführt. Der nationale Bericht wird anschließend mit den Ministerien der Länder und den Bundesressorts abgestimmt.
Die Europäische Kommission erstellt wiederum auf der Grundlage der von den EU-Mitgliedsstaaten übermittelten Berichte einen zusammenfassenden Gemeinschaftsbericht.

Die Berichte zur Vogelschutzrichtlinie können auf der folgenden Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen werden:

Im Jahr 2015 erstellte die Europäische Kommission erstmals einen zusammenfassenden Bericht für die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Dieser wurde unter dem Titel "Der Zustand der Natur in der Europäischen Union - Bericht über den Zustand und die Trends von unter die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie fallenden Lebensraumtypen und Arten für den Zeitraum 2007-2012 gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie" veröffentlicht.
Alle Gemeinschaftsberichte der Europäischen Union finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz:

Der aktuelle Gemeinschaftsbericht der Europäischen Union ist unter folgendem Link verfügbar: