Erlass zum Umgang mit Kohärenzsicherungsmaßnahmen vom 06.08.2018

Umgang mit Kohärenzsicherungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG (Habitat-Richtlinie)

Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung vom 6. August 2018

Bei der Planung und Genehmigung von Projekten werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung z.T. unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Schutzgütern identifiziert, die im Grundsatz unzulässig sind. Ist eine Zulassung des Vorhabens im Ergebnis eines Abweichungsverfahrens trotzdem möglich und vorgesehen, sind zum Ausgleich der jeweils beeinträchtigten Schutzgüter entsprechende Kohärenzsicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Erlass regelt die Anforderungen an Kohärenzmaßnahmen und ihre Meldung an die Landesbehörden sowie an die EU-Kommission.