Deskriptor 2 - nicht einheimische Arten

Potamopyrgus jenkensi Gruppe

Nicht einheimische Arten (Neobiota) sind durch menschliche Aktivitäten eingeschleppte Pflanzen und Tiere, die sich in einem Gebiet etablieren, in dem sie bisher nicht heimisch waren.

Im Meer werden diese Arten über verschiedene Eintragspfade, z. B. Schifffahrt und Aquakulturanlagen eingeschleppt, wandern aber auch aktiv über Flüsse und Kanäle ein (z.B. Main-Donau-Kanal). Arten, die über Arealverschiebungen oder klimatische Veränderungen natürlich eingewandert sind, werden dabei nicht betrachtet.
Bei günstigen Umweltbedingungen können sich diese eingeschleppten Organismen im Gebiet etablieren und Veränderungen in den einheimischen Lebensgemeinschaften und Ökosystemen bewirken. Zum Beispiel kann es zur Verdrängung einheimischer Arten kommen.
Die sog. invasiven Arten unter den Neobiota können ernsthafte ökologische, wirtschaftliche und die menschliche Gesundheit betreffende Schädigungen verursachen.

Deskriptor 2 „Nicht einheimische Arten, die sich als Folge menschlicher Tätigkeiten angesiedelt haben, kommen nur in einem für die Ökosysteme nicht abträglichen Umfang vor.“ der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zielt ebenso wie das internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen der IMO und dem Ostseeaktionsplan (BSAP) der HELCOM darauf ab, die Einschleppung von nicht einheimischen Arten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.

Das LUNG hat in den Jahren 2013 und 2014 eine Pilotstudie zur Erfassung und Bewertung von nicht einheimischen Arten nach den Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der HELCOM in Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns beauftragt, deren Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst sind.

Berichte zur Gewässergüte: Pilotstudie zur Erfassung und Bewertung von nicht einheimischen Arten
Schriftenreihe des LUNG M-V 2017, Heft 1 (PDF, 2,9 MB)

Berichte zur Gewässergüte

Zur Untersuchung und Bewertung der deutschen Küstengewässer haben sich der Bund und die Küstenländer im Rahmen des gemeinsamen Bund/Länder-Messprogramms Nord- und Ostsee (BLMP) auf ein einheitliches Monitoringprogramm verständigt, welches das Vorkommen, die Neueinschleppung, die Ausbreitung und die Entwicklung von Neobiota dokumentiert.