Pressemitteilung 09/24
17.09.2024, Nr. 09/24
Öffentlichkeitsbeteiligung zu invasiven Arten in M-V startet am 1. Oktober
Für eine Abstimmung zu den Managementplänen für die invasiven Arten Asiatische Hornisse und Wassersalat können Bürgerinnen und Bürger vom 1. Oktober bis zum 2. Dezember das bundesweit geplante Maßnahmenpaket im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V in Güstrow und in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt von M-V sowie auf der Online Plattform www.anhoerungsportal.de einsehen.
Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Im Naturschutz werden gebietsfremde Arten als invasiv bezeichnet, wenn sie unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten und Lebensgemeinschaften haben.
Ziel der Verordnung ist es, die heimische biologische Vielfalt vor invasiven Arten zu schützen. Zu den Maßnahmen zählen Handels- und Haltungsverbote, die Identifizierung und Unterbrechung der Einbringungspfade, das verpflichtende Gebot der sofortigen Beseitigung neu auftretender Arten und das Management bereits weit verbreiteter Arten.
In einer dritten Listung wurden europaweit weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten identifiziert, die in Deutschland bereits derart verbreitet sind, dass eine sofortige Entnahme der Gesamtpopulation nicht mehr möglich erscheint.
Für diese Arten wurden Maßnahmen- und Managementblätter erarbeitet, um deren Beseitigung, Populationskontrolle und Eindämmung möglich zu machen. Für eine weit verbreitete Art, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 gelistet wurde, trat die Listung zum 02.08.2024 in Kraft: Wassersalat (Pistia stratiotes).
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) war seit ihrer Listung ((DVO) (EU) 2016/1141) dem Art. 16 in Deutschland zugeordnet und unterlag der sofortigen Beseitigung. Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art zukünftig dem Art. 19 zugeordnet und unterliegt damit in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. Aus diesen Gründen wurde für die Asiatische Hornisse ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt der Wassersalat als verschollen. Drei Altfunde wurden nicht mehr bestätigt. Die Asiatische Hornisse ist bislang noch nicht auf dem Gebiet des Landes gesichtet worden, so dass die Art als fehlend eingestuft wird.
Auf Grundlage von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden diese Managementmaßnahmen in einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt.
Vom 1. Oktober bis 2. Dezember 2024 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, diese Managementpläne einzusehen. Die Unterlagen werden im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG M-V) in Güstrow sowie in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund zu den Geschäftszeiten bereitgestellt.
Die Pläne sind außerdem im Internetportal www.anhoerungsportal.de abrufbar. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 2. Dezember 2024 online in dieses Portal eingegeben oder an das LUNG M-V in Güstrow Stichwort „Anhörung Managementpläne invasiver Arten“ gesandt werden.
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Pressemitteilung 09/2024 | 0,61 MB |