Aufgaben des LUNG

Zum 01.01.1999 wurden das Landesamt für Umwelt und Natur (LAUN) und das Geologische Landesamt (GLA) zum Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zusammengeführt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der beiden seit 1991 bestehenden Fachoberbehörden im Bereich des Umweltministeriums wurden auf das LUNG übertragen. Der Sitz des Landesamtes ist auf dem Gelände der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow.

 steilkueste.jpg Im Bereich Umwelt und Naturschutz stehen die Erfassung, Dokumentation und Bewertung des Umweltzustandes, die Erarbeitung von Grundlagen für die Planung und Umsetzung landesweiter Schutzmaßnahmen und die Beratung der Landesregierung im Vordergrund.

Für Beratungszwecke steht das Landesamt auch den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sowie den Landkreisen und Kommunen zur Verfügung.

 

Die Abteilungen

  • Allgemeine Abteilung
  • Naturschutz und Naturparke
  • Geologie (Geologischer Landesdienst),
  • Wasser und Boden
  • Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
  • Umweltanalytik und Strahlenschutz

sind außerdem mit unterschiedlichem Gewicht mit Vollzugsaufgaben betraut, die landesweite Bedeutung haben.

Der Geologische Dienst bearbeitet Themen bzw. Fragen der regionalen Oberflächen-und Tiefengeologie, Boden-, Hydro-, Rohstoff- und Wirtschaftsgeologie. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Geowissenschaftliche Landesaufnahme
  • Durchforstung des Landes nach nutzbaren Lagerstätten und nach Grundwasser
  • Führen des Archivs, der Fachinformationssysteme und Belegsammlungen sowie die Bereitstellung von Informationen
  • Beurteilung der Böden im Rahmen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes
  • Auskünfte, Beratungen, Stellungnahmen, insbesondere als Träger öffentlicher Belange (TÖB)