Die "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) enthält in ihrem Anhang I eine Liste von "natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse" (sog. Lebensraumtypen, kurz: LRT), zu deren Erhaltung die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Netzwerkes "Natura 2000" besondere Schutzgebiete ausweisen müssen. Die Auswahl der Lebensräume erfolgte nach folgenden Kriterien:
Lebensräume, die
- im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind oder
- infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben oder
- typische Merkmale einer oder mehrerer der biogeografischen Regionen der EU aufweisen.
Die FFH-Richtlinie unterscheidet neun terrestrische biografische Regionen (alpine, atlantische, boreale, kontinentale, makaronesische, mediterrane, pannonische Region sowie Schwarzmeer- und Steppenregion). Seit dem Jahr 2000 arbeiten die Mitgliedsstaaten verstärkt an der Ausweisung einer marinen Komponente des Schutzgebietssystems "Natura 2000". In diesem Kontext wurden zusätzlich fünf marine biogeografische Regionen festgelegt: Atlantik, Ostsee, Schwarzes Meer, Makaronesien und Mittelmeer.
Das terrestrische Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region. Die inneren und äußeren Küstengewässer gehören zur marinen Region Ostsee.
Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest. Dazu werden z.T. eigene Entwicklungspläne (sog. FFH-Managementpläne) aufgestellt. Weiterhin sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um in den Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten zu vermeiden. Daraus ergeben sich z.B. bei der Planung und Umsetzung von Plänen und Projekten besondere Verpflichtungen zur Prüfung bzw. Vermeidung möglicher Auswirkungen auf die Lebensräume und Arten, die in dem jeweiligen Gebiet geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Interesse an zusammengefassten, allgemein zugänglichen Hintergrundinformationen zu den in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, welchem mit den hier veröffentlichten Steckbriefen Rechnung getragen wird.
Die Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen wird in den Steckbriefen nicht dargestellt. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der FFH-Berichte für Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern durch das LUNG M-V.
Die Erarbeitung der Steckbriefe erfolgte im Auftrag des LUNG M-V durch externe Gutachter. Die Bewertungsschemata wurden von sechs Bund-Länder-Arbeitskreisen (Gewässer; Grünland; Moore & Heiden; Wälder; Felsen; Küsten und Meere) erarbeitet.
Diese Schemata wurden in die Steckbriefe übernommen. Soweit erforderlich, wurden Präzisierungen vorgenommen. So wurden z.B. die Listen der lebensraumtypischen Arten entsprechend ihrer Vorkommen in M-V angepasst.
Die Bewertungsschemata in den Steckbriefen sind für diesen Zweck modifiziert worden und rein informativ.
Für die Bewertung der FFH-Lebensraumtypen in M-V im Rahmen der Erstellung der FFH-Managementpläne und der Zustandsüberwachung sowie von FFH-Verträglichkeitsprüfungen ist die für M-V gültige Bewertungsanleitung zu verwenden.
Die Bewertungsschemata des BfN beziehen sich auf ganz Deutschland und werden ausschließlich für das Monitoring von Stichprobenflächen der FFH-LRT im Rahmen der EU-Berichtspflicht (alle 6 Jahre) verwendet.
Hinweis zur folgenden Tabelle:
Durch Anklicken der unterstrichenen Bezeichnung des Lebensraumtyps öffnet sich der Steckbrief als pdf-Datei. Für Lebensraumtypen ohne Unterstreichung wird der Steckbrief demnächst eingestellt.
Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie EU - Code | Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie |
Marine FFH-Lebensräume |
1110 | Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser |
1130 | Ästuarien |
1140 | Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt |
1150 | * Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) |
1160 | Flache große Meeresarme und -buchten |
1170 | Riffe |
FFH-Lebensräume der Küste |
1210 | Einjährige Spülsäume |
1220 | Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände |
1230 | Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steil-Küsten mit Vegetation |
1310 | Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt) |
1330 | Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) |
2110 | Primärdünen |
2120 | Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria) |
2130 | * Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen) |
2140 | * Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum |
2150 | * Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen Zone (Calluno-Ulicetea) |
2160 | Dünen mit Hippophae rhamnoides |
2170 | Dünen mit Salix repens ssp. dunensis (Salicion arenariae) |
2190 | Feuchte Dünentäler |
FFH-Lebensräume der Stillgewässer |
3110 | Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) |
3130 | Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder Isoeto-Nanojuncetea |
3140 | Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen |
3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions |
3160 | Dystrophe Seen und Teiche |
FFH-Lebensräume der Fließgewässer |
3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion |
3270 | Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p. p. und des Bidention p. p. |
FFH-Lebensräume des Offenlandes |
1340 | * Salzwiesen im Binnenland |
2310 | Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland) |
2330 | Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (Dünen im Binnenland) |
4010 | Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix |
4030 | Trockene europäische Heiden |
5130 | Formationen von Juniperus communis auf Heiden oder Kalkrasen (Wacholderheiden) |
6120 | * Trockene, kalkreiche Sandrasen |
6210 | * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) |
6230 | * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden |
6240 | * Subpannonische Steppen-Trockenrasen |
6410 | Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) |
6430 | Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe bis alpinen Stufe |
6440 | Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) |
6510 | Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) |
FFH-Lebensräume der Moore |
7120 | Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore |
7140 | Übergangs- und Schwingrasenmoore |
7150 | Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) |
7210 | * Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae |
7220 | * Kalktuffquellen (Cratoneurion) |
7230 | Kalkreiche Niedermoore |
FFH-Lebensräume der Wälder (siehe Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen der Landesforst) |
2180 | Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region |
9110 | Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) |
9130 | Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) |
9150 | Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) |
9160 | Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Capinion betuli) |
9180 | * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) |
9190 | Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur |
91D0 | * Moorwälder |
91E0 | * Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) |
91F0 | Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) |
91G0 | * Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus |
91T0 | Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder |
91U0 | Kiefernwälder der sarmatischen Steppe |
* = prioritärer LRT nach Anhang I der FFH-RL