Messstellen nach § 26 BImSchG

Auf der Website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (http://www.lai-immissionsschutz.de) finden sich unter "Veröffentlichungen - Downloads" die jeweils aktuellsten Fassungen der "Richtlinie für die Bekanntgabe von sachverständigen Stellen im Bereich des Immissionsschutzes", die "Durchführungsbestimmungen für Ringversuche von § 26-Messstellen" sowie die Erläuterungen zum "Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes ("Modul Immissionsschutz")".

Bekanntgabe von Messstellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Stellen nach §§ 26, 28 der 13. BImSchV, Nr. 3.2 der TA Luft, § 12 der 2. BImSchV, § 10 der 17. BImSchV, § 7 der 27. BImSchV

Stellen, die über eine Bekanntgabe der zuständigen Behörde des Landes verfügen, in dem die Stelle ihren Geschäftssitz hat, dürfen in allen Ländern tätig werden.

Für die Recherche nach bekannt gegebenen Stellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen steht folgende Website zur Verfügung:

 

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