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Aufgaben Anlagenbetreiber / Behörden

Aufgaben der Betreiber der kerntechnischen Anlagen (KGR und ZLN)

Alle Betreiber kerntechnischer Anlagen sind verpflichtet, die Emissionen und Immissionen von radioaktiven Stoffen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Die erforderlichen Maßnahmen werden grundsätzlich im Genehmigungsverfahren festgelegt, die Einhaltung der Maßnahmen wird im fortlaufenden Aufsichtsverfahren regelmäßig kontrolliert.

Im Rahmen der Emissionsüberwachung sind die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser zu überwachen und nach Art und Aktivität spezifiziert regelmäßig zu berichten

Für die Immissionsüberwachung werden nach festgelegten Überwachungsprogrammen Messungen und Analysen durchgeführt und Proben aus der Umgebung der Anlagen (Kernkraftwerk und Zwischenlager) entnommen. Es erfolgen Messungen der äußeren Strahlung Ortsdosis und Aktivitätsbestimmungen an Umweltmedien (z. B. Luft, Boden, Bewuchs, Wasser).

Alle Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung werden nach den Vorgaben der REI quartalsweise und jährlich in einem abgestuften Prüf- und Freigabeverfahren an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Innenministerium, Bundesamt für Strahlenschutz und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit berichtet.

Aufgaben des LUNG

Die Abteilung Umweltanalytik und Strahlenschutz im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie führt die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen als unabhängige Messstelle durch, die gemäß der Richtlinie für die Überwachung der Emissionen und Immissionen kerntechnischer Anlagen (REI) für den bestimmungsgemäßen Betrieb ("Routinebetrieb"), für Stör- und Unfälle und zur Kontrolle der Eigenüberwachung des Betreibers erforderlich sind. Alle Maßnahmen sind durch Messprogramme festgelegt.

Die Probenentnahmen und Messungen des LUNG als unabhängige Messstelle ergänzen die vom Betreiber in den Anlagen und in unmittelbarer Nähe der Anlagen durchgeführten Emissions- und Immissionsüberwachung.

Mitarbeiter des LUNG bei einer in-situ-gammaspektrometrischen Messung in der Umgebung der kerntechni
Mitarbeiter des LUNG bei einer in-situ-gammaspektrometrischen Messung in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen Lubmin/Greifswald

Der Schwerpunkt der Umgebungsüberwachung durch das LUNG liegt in der weiteren Umgebung, insbesondere zur Komplettierung des radiologischen Lagebildes. Die verschiedenen Probenentnahmen und Vor-Ort-Messungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt, sodass sich ein jeweils aktuelles Zustandsbild ergibt. Je nach aktueller Lage können die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen angepasst werden. Zur Kontrolle der äußeren Strahlung werden Ortsdosiswerte in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen ermittelt und die Aktivität von Proben bestimmt. Je nach Anlage werden Proben von Luft, Oberflächen- und Grundwasser, Sediment, Fischen, Boden, Bewuchs, Nahrungsmitteln pflanzlicher Herkunft und Milch auf ihren Gehalt an Radioaktivität überprüft. Die Messungen und Analysen werden fortlaufend durchgeführt und ausgewertet, die Berichterstattung erfolgt quartalsweise und jährlich. Sie dienen der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte aus den atomrechtlichen Genehmigungen.

Zur Kontrolle der Emissionsüberwachung (Eigenüberwachung) des Betreibers werden dessen Abluftfilterproben und Proben des Abwassers analysiert und bewertet.

Radiologischer Notfallschutz in M-V

Die Entwicklung des radiologischen Notfallschutzes ist durch einschneidende Ereignisse geprägt. Die Unglücke von Tschernobyl und Fukushima, um nur zwei zu nennen, haben alle Beteiligten vor die große Herausforderung gestellt, auch für das "Unplanbare" angemessene und systematisierte Vorkehrungen zu treffen. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen die Maßnahmen fernab von Eintrittshäufigkeiten oder -wahrscheinlichkeiten fortlaufend trainiert, weiterentwickelt und aufrecht erhalten werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die über die letzten Jahrzehnte getroffenen Maßnahmen und Regelungen wie z. B. Störfall-/Unfallmessprogramme gem. REI oder Intensivmessprogramme nach AVV-IMIS bundesweit im Status der Evaluation und Fortschreibung, insbesondere unter dem Aspekt verschiedenartiger denkbarer Szenarien. Auch für M-V muss und wird es vor dem Hintergrund des neuen Strahlenschutzgesetzes kontinuierlich Verbesserungen geben, über die zu gegebener Zeit an dieser Stelle näher berichtet werden soll.

Stoffsammlung:

  • Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren in einem radiologischen Notfall
  • Notfallpläne des Bundes und der Länder
  • Referenzszenarien
  • Verzahnungsansatz
  • jederzeit verfügbare personelle und technische Ressourcen
  • Zusammenspiel aller Messprogramme, Behörden und Institutionen
  • Verbesserung der regelmäßigen Aus- und Fortbildung sowie des praktischen Trainings
  • Harmonisierung und Zusammenführung von Messprogrammen aus der anlagenbezogenen und der allgemeinen Umweltradioaktivitätsüberwachung
  • Flexibilisierung von Regelungen und Notfalleinsatzplänen