„Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff“
Der Talraum der Peene zwischen Anklam und dem Haff mit etwa 7000 ha wird als Bestandteil der Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ vom Land MV als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Ergebnis der 2021 durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist der Verordnungsentwurf inhaltlich überarbeitet worden. Die Öffentliche Auslegung des aktuellen Entwurfs der Verordnung nebst Abgrenzungs- und Nutzungskarten ist mit Schreiben vom 19.9.2024 an die Ämter Anklam Land, Amt Züssow, Amt Am Peenestrom und Hansestadt Anklam veranlasst worden. Die Termine und Örtlichkeiten der Öffentlichen Auslegung sowie Hinweise, an wen und wie lange mögliche Stellungnahmen adressiert werden können, sind Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der genannten Ämter und der Hansestadt Anklam. Zusätzlich zu der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung möglichen Einsichtnahme in die analogen Unterlagen werden die Daten nachfolgend digital bereitgestellt.